Kanton Bern
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Gemeinde Köniz
Stadt Bern


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei den Auflagestellen einzureichen.Auflagedossier


Projektname: 420.20090 /Sanierung Seftigenstrasse, Knoten Seftigen-/Morillonstr bis Sandrain, SEFT 3 (umgangssprachlich: "Neugestaltung Morillon-Sandrain")

Auflagedauer
: 02. März - 01. April 2026

Nachstehend ist das Auflagedossier des Projekts in elektronischer Form aufgeführt. Rechtsverbindlich sind die während der Auflagedauer bei den beiden Standortgemeinden öffentlich und physisch aufgelegten Unterlagen.


Auflagestellen:
 

  • Gemeinde Köniz: Gemeindeverwaltung Köniz, Abteilung Verkehr und Unterhalt, 1. Stock Landorfstrasse 1, 3098 Köniz (Ordentliche Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung)

  • Stadt Bern: Bauinspektorat, 4. Stock, Zimmer 481, Bundesgasse 38, 3011 Bern (Mo – Fr, 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr)


 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei einer der Auflagestellen einzureichen.

Inhaltsverzeichnis

Verbindliche Unterlagen

Orientierende Unterlagen